Unsere Leistungen:

  • Neu- und Altbauinstallation
  • Sat- und Antennenanlagen
  • Datentechnik
  • Sprech- und Videoanlagen
  • Nachtspeicher-Heizungen
  • Tebis-Anlagen(EIB)
  • Wandler und Zähleranlagen
  • E-Check
  • Elektrische Fußbodenheizungen
  • Elektrische Warmwasserversorung
  • Kundendienst
  • und vieles mehr

Rauchmelder

Auszug aus der Landesbauordnung:
Heimrauchmelderpflicht in sechs Bundesländern
Mittlerweile besteht in den sechs Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.

In Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorgeschrieben. Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 31.12.2009, in Hessen bis 31.12.2014, in Hamburg bis 31.12.2010, in Mecklenburg-Vorpommern bis 31.12.2009 und in Rheinland-Pfalz bis Dezember 2012 abgeschlossen sein. Im Saarland gilt die Rauchmelderpflicht für Neubauten.